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Wie sich die Krankengeschichte gliedert

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Inhaltsverzeichnis

[bearbeiten] Aktuelle Anamnese

Hier wird nach den derzeitigen Krankheitszeichen und ihrer Entwicklung gefragt. Beispiel: Patient: „Ich leide unter Appetitlosigkeit.“ Arzt-Nachfragen: Seit wann? Wodurch ausgelöst? Dabei Völlegefühl, Übelkeit, Gewichtsabnahme etc.?

[bearbeiten] Frühere Anamnese

Hier wird nach der Krankheitsvorgeschichte gefragt, nach früheren Krankenhausaufenthalten, auch nach Kinderkrankheiten. Beispiel: Arzt: „Ernstliche Vorerkrankungen?“ Patient: „Ich hatte schon mal eine Bauchspeicheldrüsenentzündung.“ Arzt-Nachfragen: Gallensteine? Alkohol? Fettstoffwechselstörung bekannt? Patient: „Keine Ahnung woher die kam. Trinken tu ich kaum.“ Arzt-Nachfragen: Was heißt „kaum“? 1 Bier, 3 oder 5? Und so fort. Arzt weiter: „Gab es sonst Erkrankungen, zum Beispiel an der Leber, der Gallenblase, dem Magen, dem Darm, dem Herzen, der Lungen, den Nieren? Zuckerkrankheit? Hoher Blutdruck? Gelenke?“ Mancher Arzt zählt ihnen wichtige Krankheiten auf, so dass Sie sich rasch erinnern und das Richtige angeben können.

[bearbeiten] Vegetative Anamnese

Hier wird nach den Körperfunktionen gefragt, die unterbewusst ablaufen: z. B. Atmung, Husten, Herz, Schweißneigung, Appetit, Verdauung, Stuhlgang, Wasserlassen, Haarausfall, trockener Mund, trockene Augen. In diesem Rahmen kommen meist auch die Fragen nach Alkohol, Nikotin und Drogen.

[bearbeiten] Medikamentenanamnese

Hier wird nach der aktuellen Medikation gefragt (auch nach der Ursache der Verordnung: manchmal kommt dabei eine Ergänzung der Krankheitsvorgeschichte heraus). Mancher Patient kennt die Namen seiner Medikamente nicht, lediglich wofür oder wogegen sie gerichtet sind. Sie sollten daher zum Arztbesuch immer eine Liste der aktuellen Medikamente mitbringen.

Beispiel: In unserem Beispielfall antwortet der Patient: „Ein Zuckermittel und Verdauungsenzyme, wie sie heißen, weiß ich nicht.“ Arzt (schließt auf Zuckerkrankheit und Verdauungsstörung, beides möglicherweise durch eine Krankheit der Bauchspeicheldrüse bedingt) fragt: „Sie haben Zucker? Wie lange schon? Was machen die Augen? Können Sie gut sehen? Wie ist das Empfinden an den Füßen?“ Er hat über die Medikamentenanamnese einen neuen Blickwinkel erhalten und erfragt mögliche Komplikationen der Zuckerkrankheit. Hier zeigt sich, wie einzelne Anamneseteile die Beurteilung der aktuellen Krankheit abrunden können. Für den Patienten ist es immer wieder überraschend, welche unerwarteten Nachfragen kommen. Manchmal wirkt der Arzt sicher ideenflüchtig; aber fragten Sie nach, würde er alles gut erklären können.


[bearbeiten] Familienanamnese

Hier wird nach ernstlichen Erkrankungen bei Blutsverwandten gefragt. Der Arzt möchte wissen, ob vielleicht eine erbliche Belastung bei seinem Patienten vorliegt.

Beispiel: Die Angabe von Tumorkrankheiten, allergischen Krankheiten (wie Asthma) oder Diabetes bei Eltern, Geschwistern, Onkeln, Tanten oder Großeltern hat unter Umständen eine Bedeutung für die weitere Befragung und Diagnostik oder kann Befunde leichter interpretieren helfen. Sagen Sie ihm beispielsweise, dass der Vater und der Großvater Darmkrebs gehabt hatten, wird er Ihnen wahrscheinlich vorschlagen, eine Darmkrebsvorsorge durchführen zu lassen.

[bearbeiten] Sozial- und Berufsanamnese

Hier wird nach der sozialen Einbindung (z. B. in einen Freundeskreis), dem familiären Kontakt, dem Beruf gefragt. Ziel ist es für den Arzt, etwas über die soziale Absicherung, mögliche Stressfaktoren und vielleicht auch die Versorgung im Notfall zu erfahren. Beispiel: Haben Sie Bauchbeschwerden und erzählen ihrem Arzt, dass Sie aus beruflichen Gründen häufig mit dem Auto auf Reisen sind und nur unregelmäßig essen können, wird er Ihr Bauchkneifen leicht mit abgeknickten Sitzposition und dem Bewegungsmangel und vielleicht auch mit einer ungesunden Ernährung in Verbindung bringen und entsprechend weiter fragen.

[bearbeiten] Der Patientenwille

In die Anamnese gehört es auch, bei einem schwer kranken Patienten nach seinem Willen bezüglich der Behandlungsmaßnahmen zu fragen. Der Arzt muss wissen, ob sein Patient eine Patientenverfügung und Betreuungsverfügung hat, oder ob er dies regeln möchte. Eine Patientenverfügung sollte detailliert mit ihm durchgesprochen werden. Es muss für den Arzt klar sein, dass sie gültig ist, dass sich also der Wille seit Abfassung des Schriftstücks nicht geändert hat, und dass darin auch die für ihn zutreffenden Eventualitäten adäquat angesprochen sind. Denken Sie daran, dass sich die Medizin fortentwickelt und vielleicht manche Möglichkeiten auch dann noch eröffnet, wenn Sie dies selbst nicht für möglich halten. Patientenverfügungen können als Bausteine aus dem Internet herunter geladen und nach eigenen Vorstellungen zusammengesetzt werden (z. B. Vorschläge des Bundesjustizministeriums, der Ärztekammern oder Kirchen).


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