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Technische Untersuchungen

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[bearbeiten] Welche technischen Untersuchungen?

Was an technischen Untersuchungen vom Arzt empfohlen wird bzw. was er für erforderlich hält, hängt von vielen Faktoren ab: von der Erkrankung, ihren Begleiterkrankungen, möglichen Komplikationen und Folgen, vom Sicherheitsbedürfnis des Patienten (also von Ihnen), oft genug auch dem des Arztes, von der Erreichbarkeit der Untersuchungsmethoden (Entfernung, Anmeldezeiten, Kosten etc.) und natürlich auch von so simplen, aber oft vergessenen oder vernachlässigten Argumenten wie der Patientenbelastung und dem Untersuchungsrisiko. Alle die negativen Punkte müssen gegen den voraussichtlichen Informationsgewinn und seine praktischen Folgen für die Therapie abgewogen werden. Entscheidend ist immer die Zustimmung des Patienten.

[bearbeiten] Aufklärung

Also gehört eine gute Aufklärung dazu, um Sie in die Lage zu versetzen, eine Entscheidung zu treffen. Vielfach ist zu hören: „Sie sind der Fachmann“, also „entscheiden Sie“. Dann kann der Arzt nur vorsichtig in den Raum stellen: „Wenn Sie mein Verwandter wären, würde ich folgendes raten: …“ oder „Ich an ihrer Stelle würde …“ Und das ist bei schwerwiegenden Entscheidungen nicht einfach; am besten kann das vielleicht der gute alte Hausarzt, der die persönlichen Verhältnisse und die Lebenseinstellung seines Patienten kennt.

[bearbeiten] Wozu die Untersuchung?

Macher Patient reagiert nicht so vertrauensvoll, sondern skeptisch. Es gibt Einzelne, die ihrem Arzt, der bestimmte technische Untersuchungen anrät, gelegentlich finanzielle Eigeninteressen vorwerfen.

Beispiel: Jemand hat eine Bronchitis, die nicht abheilen will oder immer wiederkommt, und der Arzt schlägt eine Magenspiegelung vor, die sein Kollege nebenan durchführen soll: das riecht natürlich nach Arbeitsbeschaffung, und nicht zu selten wird dies von Patienten auch hinter dem Rücken geäußert. Lassen Sie sich genau über den Sinn angeratener Behandlungsmaßnahmen informieren und fragen Sie nach, bevor Sie solche Verdächtigungen nähren: in diesem Fall liegt der Sinn der Magenspiegelung für den Arzt auf der Hand; ein nächtlicher Reflux (Rückfluss von Magensaft) aus dem Magen kann Atemwegsinfekte auslösen und unterhalten. Und ursächlich gehört in einem solchen Fall die Refluxkrankheit behandelt! Das sollte der Arzt Ihnen natürlich von sich aus erklären; meist tut er das auch. Gelegentlich hat der Patient dann nur nicht zugehört, sozusagen vor Schreck abgeschaltet, als er das Wort „Magenspiegelung“ hörte. Also noch einmal: dann fragen Sie nach, bis Sie alle Unklarheiten ausgeräumt sind! Alles muss begründbar und für Sie verständlich sein. Fragen Sie auch nach, ob es Alternativmethoden gibt, die weniger belastend aber gleich aussagekräftig sind; auch das gehört zur Aufklärung.

In manchen Fällen ist der Patient in einer Situation, in der er nicht zu seinem Willen befragt werden kann. Dann ist es für den Arzt erforderlich, seinen Willen (Zustimmung oder Ablehnung zu einem vorgeschlagenen Eingriff) über eine Patientenverfügung oder durch einen Betreuer zu erfahren. Sicherheitshalber sollten Sie solch eine Patientenverfügung abgefasst haben, zumal wenn sie absehbar in eine kritische Gesundheitssituation geraten können. (Siehe auch zur Patientenverfügung im Abschnitt Meine Krankengeschichte (Anamnese)).


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